Kosten

Die Kosten für Leistungen von Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie im Wochenbett werden von den Krankenkassen getragen und sind nach der Gebührenordnung geregelt. Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Privatversicherte reichen ihre Rechnungen bei der jeweiligen Krankenversicherung ein.  

Darüber hinaus sind nach der Wochenbettbetreuung über die gesamte Stillzeit bei Fragen zum Stillen 8 telefonische oder persönliche Konsultationen durch die betreuende Hebamme möglich.